Sturmschaden – Wann zahlt die Versicherung bestimmt?

Sturmschaden

In Mitteleuropa war es zuletzt wirklich extrem stürmisch. Ein Sturmtief jagte das nächste, es gab also eine richtige Sturmserie. Auch bei uns in Osttirol erreichte der Wind lokal Sturmböen. Oben auf den Bergen wurden teils sogar orkanartige Windböen bis über 100 km/h verzeichnet.
Starker Wind richtet oft auch Schäden an. Betroffenen stellt sich dann die Frage, wer für die Sturmschäden aufkommt. Schäden durch umstürzende Bäume oder durch die Luft fliegende Gegenstände können durchaus teuer werden. Ab wann zahlen Versicherungen?
In der Regel zahlen Versicherungen bei Sturmschäden ab Windstärke 8 Beaufort. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit um oder über 62 Stundenkilometern.

Sturmschaden

Bild-Quelle: pixabay.com

Der Sturm ist vorbei, die Schäden bleiben – Was ist nun zu tun?

Das sollten Sie bei Sturmschäden sofort unternehmen:

  • Schaden dokumentieren
  • Sturmschaden unverzüglich der Versicherung melden

Anschließend könnten Sie – zum Nachweis für die Versicherung – beispielsweise gleich bei uns ein kostengünstiges Wettergutachten bzw. Sturmgutachten anfordern!

Weitere Artikel

 

Schreibe einen Kommentar